| Einführung |
Eine Abschiebung ist das letzte Mittel, einen Ausländer zur Ausreise zu zwingen. Bevor zu dieser Maßnahme gegriffen wird, bekommt der Ausländer eine Ausreiseaufforderung und eine Abschiebeandrohung. Legt dieser keinen Widerspruch vor Gericht ein und bleibt trotzdem im Lande, besteht die Möglichkeit, ihn abzuschieben. Von dieser Maßnahme wird jedoch je nach politischer Vorgabe unterschiedlich Gebrauch gemacht. Bis Mitte der 80er Jahre wurden nur wenige Abschiebungen vorgenommen. So verzeichnete man im Ausländerzentralregister für 1976 bis 1980 bei insgesamt 47.387 rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern nur gut 2.000 Abschiebungen (MÜNCH 1993: 45).
| Entwicklung der Abschiebepraxis seit den 80er Jahren |
Im Laufe der 80er Jahre stieg der Anteil von Asylbewerbern aus Ländern, in die Abschiebungen aufgrund der politischen Situation im jeweiligen Jahr nicht möglich waren, von 21 % (1980) auf 68 % (1984). Dies betraf hauptsächlich osteuropäische Flüchtlinge (v. a. aus Polen), aber auch Flüchtlinge aus den Bürgerkriegs- und Krisenstaaten der Dritten Welt wie Afghanistan, Äthiopien, Iran, Libanon, Palästina, Sri Lanka sowie türkische Staatsangehörige christlichen Glaubens (HÖFLING-SEMNAR 1995: 128; VON POLLERN 1988: 62). Vor diesem Hintergrund beschloss die Innenministerkonferenz vom 3.10.1986, dass grundsätzlich auch in Krisenherde Abschiebungen stattfinden können. Die Einstufung als Krisengebiet sollte einheitlich zwischen Bund und Ländern erfolgen (HÖFLING-SEMNAR 1995: 124). Auf der Innenministerkonferenz im Frühjahr 1988 wurde eine Ausweitung des Personenkreises beschlossen, der abgeschoben werden kann und gleichzeitig die Einrichtung von Abschiebegefängnissen auf Länderebene eingeleitet (NUSCHELER 1995: 159). So stieg die Anzahl der jährlichen Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber von gut 2.400 (1987) auf ein Maximum von über 36.000 (1994). Zurzeit werden schätzungsweise 20.000 abgelehnte Asylbewerber jährlich abgeschoben. Von den insgesamt 161.436 Abschiebungen im Zeitraum 1987 bis 1997 wurden 20,3 % (32.919) von Nordrhein-Westfalen, 14,3 % (23.094) von Baden-Württemberg, 10,4 % (16.735) von Bayern und 9,7 % (15.660) von Niedersachsen vorgenommen.
| Abschiebehaft |
Von der Abschiebungshaft wird ebenfalls seit Anfang der 90er Jahre vermehrt Gebrauch gemacht. Hierbei ist zwischen Vorbereitungshaft und Sicherungshaft zu unterscheiden. Ein Ausländer kann in Vorbereitungshaft genommen werden, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde. Sicherungshaft wird angeordnet, wenn ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer unter dem Verdacht steht, sich der Ausreise zu entziehen. Die genauen Bedingungen werden in § 57 AuslG geregelt. Während sich 1992 etwa 700 Ausländer in Abschiebehaft befanden, waren dies 1996 rund 2.000. Hiervon waren jedoch nur ein Teil ehemalige Asylbewerber und nicht alle wurden tatsächlich abgeschoben. Eine genaue bundesweite Statistik gibt es nicht, da die Fälle von Abschiebehaft von den Bundesländern auf unterschiedliche Weise erfasst werden (NOLL 1999: Kap. 5.1.g-i).
| Probleme der Durchführung |
Die Grenzen der Abschiebung und der Abschiebehaft liegen in der Höhe der Kosten und der praktischen Durchführbarkeit. Nicht nur das Personal zur Begleitung und Erzwingung der Ausreise ist relativ hoch, sondern auch die Transportkosten, da die meisten Abschiebungen per Flugzeug stattfinden (NOLL 1999b: Kap. 2.2). Auch ist es nicht einfach, die Abzuschiebenden an ihren registrierten Wohnorten anzutreffen. Zunächst muss die Abschiebung schriftlich angekündigt werden, was dem Betreffenden die Gelegenheit gibt, zum angegebenen Termin nicht zu erscheinen oder danach den Wohnort wechseln. Wenn der Abzuschiebende sich bei Verwandten oder Freunden aufhält, ist es äußerst aufwändig, ihn dort aufzuspüren.
| Übersicht 1986 bis 1997 |
Zahl der Abschiebungen von ehemaligen Asylbewerbern 1986 bis 1997
| Jahr | Abschiebungen |
| 1986 | k. A. |
| 1987 | 2.417 |
| 1988 | 2.793 |
| 1989 | 3.327 |
| 1990 | 5.861 |
| 1991 | 8.232 |
| 1992 | 10.798 |
| 1993 | 36.165 |
| 1994 | 36.183 |
| 1995 | 21.487 |
| 1996 | 16.428a) |
| 1997 | 17.745a) |
| Summe | 161.436 |
a) nicht vollständig, vermutlich 18-20.000 Abschiebungen
Quelle: BMI, schriftl. Mitteilung vom 18.11.1998, IOM, schriftl. Mitteilung vom 13.1.2000
© J. König 2002
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Letzte Aktualisierung: 11.03.2003 © Jürgen König