Aktuelles

Jahr: 2000 2001 2002 2003

13.03.2003 Zuwanderungsgesetz - erste Lesung im Bundestag
19.02.2003 Deutsch-slowakisches Rückübernahmeabkommen unterzeichnet
14.02.2003 Zuwanderungsgesetz - Änderungsvorschläge der CDU
15.01.2003 Zuwanderungsgesetz erneut im Kabinett beschlossen
08.01.2003 Asylbewerberzahlen 2002


13.03.03 Zuwanderungsgesetz - erste Lesung im Bundestag
(Quelle: Yahoo News, Donnerstag 13. März 2003, 16:39 Uhr)

Berlin (AP) Drei Monate nach dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht hat die rot-grüne Regierung einen zweiten Anlauf gestartet. Den ursprünglichen Entwurf brachte die Koalition am Donnerstag in unveränderter Fassung erneut auf den parlamentarischen Weg. Bundesinnenminister Otto Schily rief die Union bei der ersten Lesung im Bundestag dazu auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben.

Die CDU/CSU machte erneut grundlegende Änderungen zur Bedingung für ihre Zustimmung. Die FDP brachte einen Kompromissentwurf ein, mit dem sie zwischen den Streitparteien vermitteln will.

Das Verfassungsgericht hatte das Zuwanderungsgesetz im Dezember gestoppt, weil es im Bundesrat nicht ordnungsgemäß verabschiedet worden war. Mitte Januar beschloss das Kabinett, den Entwurf in unveränderter Fassung erneut in den Bundestag einzubringen.

Schily sagte, er sei «nicht sehr zuversichtlich», dass es im Parlament zu einer Einigung kommen werde. Er hoffe aber auf den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. «Sie wollen partout keinen Kompromiss, das ist die Realität», sagte der SPD-Politiker an die Adresse der CDU/CSU-Fraktion. Ein Teil der Union spreche zwar von Verantwortung, betreibe in Wirklichkeit aber Blockade.

Der von CDU und CSU dominierte Bundesrat hatte im Februar bei einer ersten Beratung eine «umfassende Überarbeitung» des Gesetzes gefordert. Ein Forderungskatalog mit 137 Punkten erhielt aber keine Mehrheit.

Schily betonte, dass die Koalition der Union bereits in vielen Punkten entgegengekommen sei. «Der aktuelle Gesetzentwurf ist bereits ein Kompromiss.» Eine von der Union ins Gespräch gebrachte «kleine Zuwanderungsregelung», die sich auf die Integration von Ausländern beschränkt, lehnte Schily ab. «Zuwanderung und Integration sind zwei Seiten einer Medaille.» Deswegen müsse auch beides neu geregelt werden.

CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach warf der Koalition erneut vor, die Zuwanderung nach Deutschland ausweiten zu wollen. «Bei der Zuwanderung gehen sie zu weit und bei der Integration bei weitem nicht weit genug», sagte der CDU-Politiker. «Wir wollen keine multikulturelle Gesellschaft, wir wollen nicht mehr Zuwanderung». Stattdessen müsse die Eingliederung von Ausländern in die Gesellschaft deutlich verbessert werden. Bosbach kritisierte, dass die Bundesregierung den im Dezember vom Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen gestoppten Gesetzentwurf unverändert wieder auf den parlamentarischen Weg gebracht hat. Das zeige, dass es der Koalition nicht um einen Kompromiss, sondern um Konfrontation gehe.

Die FDP forderte Union und Koalition auf, sich von ihren Maximalforderungen zu verabschieden. «Was wir brauchen ist Kompromissbereitschaft auf allen Seiten», sagte Innenexperte Max Stadler. Er warb für den Kompromissentwurf der FDP, der unter anderem eine jährliche Zuwanderungsquote vorsieht. Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck verwies darauf, dass das rot-grüne Zuwanderungsgesetz von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Sozialverbänden und Kirchen unterstützt werde.

Dieser Gesetzentwurf wie auch der Kompromissvorschlag der FDP werden jetzt weiter in den Bundestagsausschüssen beraten.

19.02.03 Deutsch-slowakisches Rückübernahmeabkommen unterzeichnet
(Quelle: BMI - Pressemitteilungen)

Bundesinnenminister Otto Schily und sein slowakischer Amtskollege Vladimir Palko haben heute in Berlin ein bilaterales Rückübernahmeabkommen unterzeichnet.

Das Abkommen regelt im Rahmen der Gegenseitigkeit die Einzelheiten der Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei. Des weiteren regelt die Vereinbarung die Übernahme und Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen.

Hierzu erklärte Bundesinnenminister Schily:

"Das Abkommen ermöglicht es künftig auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die rechtswidrig aus dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind oder über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der anderen Vertragspartei verfügen, dorthin zurückzuführen. Wesentlicher Bestandteil des Abkommens sind die Regelungen zur Übernahme und Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen bzw. staatenlosen Personen, denn die Slowakei ist ein wichtiges Transitland für unkontrollierte Migration insbesondere aus dem asiatischen Raum. Die Vereinbarung wird die Rückübernahmeverfahren in Zukunft erheblich beschleunigen und die Arbeit der Ausländerbehörden deutlich erleichtern. Es ist damit ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen die illegale Migration."

Das Abkommen, mit dem sich die Slowakei auch vertraglich zu den europäischen Standards im Rückführungsbereich verpflichtet, ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Eindämmung der unkontrollierten Migration. Es unterstreicht die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Regierungen auf dem Gebiet der illegalen Migration und in grenzpolizeilichen Fragen.

14.02.03 Zuwanderungsgesetz - Änderungsvorschläge der CDU
(Quelle: ProAsyl > Aktuelles > Zuwanderungsgesetz

ProAsyl stellt auf seiner Homepage die Änderungsvorschläge der CDU als PDF-Datei bereit (Download).

15.01.03 Zuwanderungsgesetz erneut im Kabinett beschlossen
(Quelle: BMI Pressemitteilung vom 15.1.03)

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes erneut und unverändert in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.[...]

Gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett die wichtigsten Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes beschlossen. Dies betrifft die Verordnung über Integrationskurse für Ausländer sowie die Durchführungsverordnung zum Zuwanderungsgesetz, die technische Details des Visumverfahrens und der erforderlichen Pass- und Passersatzdokumente und der Datenübermittlung regelt. Diese Verordnungen bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates. Sie können aber erst in Kraft treten, wenn das Zuwanderungsgesetz in Kraft tritt.

08.01.03 Asylbewerberzahlen 2002
(Quelle: BMI Pressemitteilung vom 8.1.03)

Schily: niedrigste Asylbewerberzahlen seit 1987 - Vorauswirkung des Zuwanderungsgesetzes 

Im Jahr 2002 stellten 71.127  Personen in Deutschland erstmalig einen Asylantrag. Damit sank die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahr um 17.160  oder um 19,4 Prozent. Dieser Rückgang ist für alle zehn Hauptherkunftsstaaten zu verzeichnen. Allein aus dem Irak kamen 6.925 Asylsuchende weniger als im Jahr 2001. Die Zahl der Asylbewerber aus Afghanistan hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily:

"Im Jahr 2002 lag die Zahl der Asylbewerber mit 71.127 um knapp 20 Prozent unter der des Vorjahres. Damit haben die Asylbewerberzahlen in Deutschland ihren historischen Tiefstand seit 1987 erreicht. Diese erfreuliche Entwicklung ist in erster Linie auf die steuernde und begrenzende Vorauswirkung des Zuwanderungsgesetzes zurückzuführen.

Die Bundesregierung hat mit dieser Gesetzesvorlage deutlich gemacht, dass missbräuchliche Asylaufenthalte in Deutschland künftig leichter und rascher beendet werden können. Das Zuwanderungsgesetz sieht eine klare Straffung und Beschleunigung der Asylverfahren in Deutschland vor. Sein Inkrafttreten wird die Asylbewerberzahlen weiterhin deutlich senken und die Sozialkassen spürbar entlasten. Daher werden wir den Gesetzentwurf noch in diesem Monat erneut und unverändert in das parlamentarische Verfahren einbringen.

Wer - wie die Union - das Zuwanderungsgesetz aus wahltaktischem Kalkül ablehnt, verhindert eine wirkungsvolle Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung in Deutschland."

I. Gesamtes Jahr 2002

Für den Zeitraum des gesamten Jahres 2002 ergeben sich folgende Zahlen:

  1. In der Zeit von Januar bis Dezember 2002 haben insgesamt 71.127 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (88.287 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 17.160 Personen (-19,4 Prozent ).

  2. Die Monatsentwicklung im 2-Jahres-Vergleich verlief wie folgt:

     
     

    2001

    2002

    Januar

    7.583

    7.762

    Februar

    6.220

    5.771

    März

    7.215

    5.697

    April

    6.182

    6.019

    Mai

    6.941

    5.346

    Juni

    6.609

    5.664

    Juli

    8.093

    5.947

    August

    9.138

    5.780

    September

    8.000

    6.286

    Oktober

    8.764

    6.568

    November

    8.006

    5.510

    Dezember

    5.576

    4.694

    (Durch nachträgliche Berichtigungen entsprechen die Gesamt-Jahreszahlen nicht genau den Additionen der Monatszahlen)


    Damit kamen mit Ausnahme des Januars in jedem Monat des Jahres 2002 weniger Asylbewerber als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

  3. Die Hauptherkunftsländer 2002 waren:


     

         Veränderungen

     

      2001

       2002

          in %

      Absolut

    1.

    Irak

       17.167

      10.242

    -40,3

    -6.925

    2.

    Türkei

    10.869

    9.575

    -11,9

    -1.294

    3.

    Brep. Jugoslawien

    7.758

    6.679

    -13,9

    -1.079

    4.

    Russ. Föderation

    4.523

    4.058

    -10,3

    -465

    5.

    Afghanistan

    5.837

    2.772

    -52,5

    -3.065

    6.

    Iran

    3.455

    2.642

    -23.5

    -813

    7.

    Vietnam

    3.721

    2.340

    -37,1

    -1.381

    8.

    Indien

    2.651

    2.246

    -15,3

    -405

    9.

    Syrien

    2.232

    1.829

    -18,1

    -403

    10.

    Algerien

    1.986

    1.743

    -12,2

    -243



  4. Im gesamten Zeitraum von Januar bis Dezember 2002 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) 130.128 Entscheidungen getroffen. 2.379 Personen (1,8 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 4.130 Personen (3,2 Prozent) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes. 80.443 Asylanträge (61,8 Prozent) wurden abgelehnt. 43.176 Anträge (33,2 Prozent) wurden anderweitig erledigt.

    Bei 1.598 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis Dezember 2002 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.

  5. Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 2002 39.238 (38.494 Erstanträge und 744 durchzuführende Folgeverfahren). Zudem liegen dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 10.762 Asylfolgeanträge vor, bei denen noch nicht entschieden ist, ob ein Folgeverfahren durchgeführt wird.

  6. Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:
    Im Jahr 2002 ging die Zahl der Asylbewerbern aus allen zehn Hauptherkunftsländern gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück, und zwar zwischen 10,3 und 52,5 Prozent.

    Der Irak war auch im Jahr 2002 wieder der stärkste Herkunftsstaat von Asylbewerbern. Nachdem der Zugang in den Jahren 2000 und 2001 noch jeweils um 34 bzw. 48 Prozent angestiegen war, ging er im Jahr 2002 mit -6.925 Anträgen deutlich zurück. Der Irak lag hinsichtlich der Prozentzahlen des Asylbewerberrückgangs mit 40,3 Prozent an zweiter Stelle.

    Zweithäufigster Herkunftsstaat war wiederum die Türkei. Auch hier gingen die Asylzahlen zurück, jedoch lag der Rückgang mit 11,9 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt aller Herkunftsstaaten (-19,4 Prozent). Etwa 80 Prozent aller Asylbewerber im Jahr 2002 waren Kurden. Dies entspricht in etwa ihrem Anteil aus den Vorjahren.

    Auf Platz 3 der Hauptherkunftsländer stand wie im Vorjahr die Bundesrepublik Jugoslawien. Der Zugang von Asylbewerbern ging unterdurchschnittlich um 13,9 Prozent zurück. 42,5 Prozent der Antragsteller im Jahr 2002 waren Kosovo-Albaner, 30,0 Prozent Roma und 3,7 Prozent Serben.

    Den geringsten Rückgang von Asylanträgen mit 10 Prozent im Vergleich zum Jahr 2001 hatte die Russische Föderation zu verzeichnen, die auf Platz 4 der Hauptherkunftsländer rangiert.

    Prozentual am stärksten war der Rückgang von Asylbewerbern aus Afghanistan, dem fünfstärksten Herkunftsland für Asylantragsteller. Hier halbierte sich im Jahr 2002 der Asylzugang (-52,5 Prozent).

  7. Im Jahr 2002 wurden beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge neben 71.127 Erstanträgen auch 20.344 Asylfolgeanträge gestellt. Hauptantragsteller waren die Bundesrepublik Jugoslawien mit 7.138 Anträgen und die Türkei mit 4.438 Anträgen.

Der Anteil der Folgeanträge an allen Anträgen betrug damit im Jahr 2002 22,3 Prozent gegenüber noch 25,4 Prozent im Jahr 2001 und 33,2 Prozent in 2000.

 

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Letzte Aktualisierung: 22.04.2003  © Jürgen König