Aktuelles

Jahr: 2000 2001 2002 2003

18.12.2002 Zuwanderungsgesetz gestoppt - Im Januar neuer Anlauf
11.12.2002 UNHCR: Asylstatistik 2001 für Industriestaaten
06.12.2002 Ergebnisse der Innenministerkonferenz vom 5./6.12.
17.09.2002 Neue Rückübernahmevereinbarung mit Jugoslawien
22.06.2002 Das EU-Gipfeltreffen in Sevilla zum europäischen Asylrecht
21.06.2002 Rau unterschreibt Zuwanderungsgesetz
20.06.2002 Rückkehr afghanischer Flüchtlinge (IMK und Bundesausländerbeauftragte)
07.06.2002 Beschluss der Innenministerkonferenz zur Rückführung von Minderheiten in die BR Jugoslawien
23.03.2002 Umstrittene Entscheidung des Bundesrates für das Zuwanderungsgesetz
22.03.2002 Position des UNHCR zu nichtstaatlicher Verfolgung
12.03.2002 Zusammenfassung asylrelevanter Änderungen im Zuwanderungsgesetz
05.03.2002 Aktualisierte Übersicht zum Zuwanderungsgesetz im Netz
01.03.2002 Bundestag beschließt Zuwanderungsgesetz
09.01.2002 Asylbewerberzahlen 2001


 

18.12.2002 Zuwanderungsgesetz gestoppt - Im Januar neuer Anlauf
(Quelle: Yahoo News)

Karlsruhe (Reuters) - Das Zuwanderungsgesetz der rot- grünen Bundesregierung kann nicht wie geplant zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch das Bundesratsvotum über das Gesetz für ungültig. Die Bundesregierung kündigte an, den Gesetzentwurf im Januar unverändert wieder in den Bundestag einzubringen.

Das geteilte Votum Brandenburgs bei der Abstimmung im März 2002 sei zu Unrecht als Zustimmung gewertet worden, begründete der zweite Senat des Gerichts die Entscheidung. Die Richter gaben damit einer Klage von sechs unionsgeführten Ländern statt und brachten ein zentrales Projekt der rot-grünen Bundesregierung zu Fall. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) kündigte an, die Regierung werde sich um einen Kompromiss mit der Union zu bemühen. Führende CDU/CSU-Politiker forderten für eine Zustimmung im Bundesrat Zugeständnisse von der Bundesregierung. Gewerkschaften und Arbeitgeber riefen die Politik auf, rasch eine Einigung zu finden.

Die Richter erklärten, der Ministerpräsident eines Landes dürfe sich im Bundesrat nicht über die Stimmen seiner Kabinettsmitglieder hinwegsetzen. In der von einem beispiellosen Eklat begleiteten Sitzung der Länderkammer vom 22. März hatte der damaligen Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) das gespaltene Votum Brandenburgs als Ja-Stimme gewertet, obwohl Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) der Zustimmung des damaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) widersprochen hatte. Das Grundgesetz verlangt, dass die Vertreter eines Landes einheitlich abstimmen. Die Folgen einer uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat waren bisher unklar.

Wowereit habe einen Verfahrensfehler begangen, urteilte das Gericht. Durch die Äußerung Schönbohms sei klar gewesen, dass das Land Brandenburg uneinheitlich habe abstimmen wollen. "Es bestand Klarheit über den Dissens", heißt es in dem Urteil. Das Richter urteilten allerdings nicht einstimmig. Zwei Richterinnen widersprachen öffentlich der Mehrheit des Senats.

UNION SIGNALISIERT KOMPROMISSBREITSCHAFT

Schily kündigte an, das Gesetz bereits im Januar wieder in den Bundestag einzubringen. Er zeigte sich zuversichtlich, im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zwischen Regierung und Unions-Mehrheit im Bundesrat zu finden. Eine Aufspaltung des Gesetzes, wie sie zuletzt von den Grünen angeregt worden war, lehnte der Minister ab. "Die einzelnen Teile gehören zusammen", sagte der Minister. Die Spitzen der rot- grünen Koalition hatten am Morgen im Kanzleramt über das Zuwanderungsgesetz beraten. Dabei sei die von Schily vorgetragene Linie abgesprochen worden, hieß es in Koalitionskreisen. Bei den Grünen war intern bezweifelt worden, dass ein Konsens mit der Union möglich ist. Zugleich war die Befürchtung geäußert worden, dass durch den Sieg der Union in Karlsruhe der Druck für eine große Koalition in Berlin steigt.

Führende Unionspolitiker signalisierten nach dem Urteil Kompromissbereitschaft. "Wir werden natürlich bereit sein, zu einem vernünftigen Zuwanderungsgesetz beizutragen", sagte CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer. "Wir sind jederzeit bereit, über einen Konsens zu reden", sagte auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) in Karlsruhe, der eine Zuwanderungskommission der Union geleitet hatte. Die Chance für eine Einigung sei durch die geänderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrats größer geworden. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sagte: "Die Bundesregierung muss auf unsere Position zugehen, dann kommt ein vernünftiges Zuwanderungsgesetz zu Stande." In der jetzigen Form sei das Gesetz inakzeptabel. Die Bundesregierung müsse einen völlig neuen Entwurf vorlegen. Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU) sagte, er könne sich auch vorstellen, dass ein neues Zuwanderungsgesetz mit rot-schwarzer Mehrheit zu Stande komme. "Eine Übereinstimmung zwischen der CSU und den Grünen ist extrem schwierig", sagte er in Karlsruhe.

WIRTSCHAFT DRÄNGT UNION UND REGIERUNG ZU KOMPROMISS

Wirtschaft und Gewerkschaften forderten Union und Regierung auf, rasch zu einem Kompromiss zu kommen. "In einer globalisierten Welt benötigen die Unternehmen Ideen und Ideenträger aus aller Welt", sagte der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Industrie, Michael Rogowski. Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt sagte, es bestehe die Notwendigkeit für ein von der ganzen Gesellschaft getragenes Zuwanderungsrecht, das die Belange der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes berücksichtige. DGB-Chef Michael Sommer sagte, es gehe kein Weg an dem überfälligen Perspektivwechsel in der Einwanderungs- und Integrationspolitik vorbei.

Das gescheiterte Zuwanderungsgesetz sieht vor, die Einwanderung nach Deutschland entlang den Bedürfnissen auf dem Arbeitsmarkt zu regeln. Neben einem teilweise verbesserten Schutz von Flüchtlingen enthält die Regelung auch eine Straffung der Asylverfahren.

11.12.2002 UNHCR: Asylstatistik 2001 für Industriestaaten
(Quelle: Migration und Bevölkerung 9/02)

Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) veröffentliche im Oktober sein Statistisches Jahrbuch 2001. Im Vergleich zu 2000 stieg die Zahl der Asylanträge in 38 Industriestaaten um 8%. Die meisten Anträge wurden in Grosbritannien gestellt, gefolgt von Deutschland und den USA. Hauptherkunftsländer der Asylbewerber waren Afghanistan, der Irak und die Türkei.

Bei den betrachteten 38 Industriestaaten handelt es sich um die Staaten Westeuropas und Nordamerikas, die Beitrittskandidaten zur Europäischen Union, die Türkei, Süd-Korea, Australien, Neuseeland und Japan. In diesen Ländern wurden 2001 insgesamt 595.700 Erstanträge auf Asyl gestellt. Die Zahl vergröserte sich damit im Vergleich zum Vorjahr (2000) um 44.200 bzw. +8%.

Innerhalb der Europäischen Union war die Zahl leicht rückläufig. 2001 wurden in diesen 15 Staaten 388.400 Asylanträge gestellt, um 2.900 bzw. knapp 1% weniger als im Jahr 2000. Insbesondere in Belgien (-42%), Italien (-38%) und den Niederlanden (-26%) gab es deutliche Rückgänge der Asylgesuche. Allerdings gab es auch EU-Mitgliedstaaten mit starken Zuwächsen. Dabei handelt es sich insbesondere um österreich (+65%) und Schweden (+44%).

In einigen ostmitteleuropäischen Staaten setzte sich der in den 1990er Jahren einsetzende Trend steigender Asylbewerberzahlen fort. In der Tschechischen Republik wurden 2001 knapp 18.100 Asylanträge gestellt. 2000 waren es mit 8.800 noch weniger als die Hälfte. Zuwächse gab es auch in Rumänien (+78%) und Ungarn (+22%). Unter den EU-Beitrittskandidaten verzeichnete nur Slowenien einen beträchtlichen Rückgang der Zahl von Asylanträgen. 2000 wurden 9.200 Asylgesuche gestellt, 2001 waren es 1.500 (84%).

In Grosbritannien wurde 2001 die höchste Zahl an Asylanträgen gestellt (92.000). Es folgten Deutschland (88.300) und die USA (83.200). Weitere bedeutende Zielländer waren Frankreich (47.300), Kanada (44.100) und die Niederlande (32.600).

Betrachtet man die Zahl der Asylanträge im Verhältnis zur Einwohnerzahl für die Jahre 1992-2001, steht die Schweiz an der Spitze. Auf 1.000 Schweizer kamen in diesem Zeitraum durchschnittlich rund 23 Asylanträge. In Schweden gab es 17 und in Dänemark 14 Asylanträge pro 1.000 Einwohner. In Deutschland lag das Verhältnis bei rund 7 Asylanträgen pro 1.000 Einwohner.

Daneben gibt es auch Industriestaaten, in denen die Zahl der Asylanträge besonders niedrig ist. So lag sie in Japan im Jahr 2001 bei genau 353 Anträgen. Zwischen 1990 und 2001 wurden in Japan somit knapp 1.600 Asylanträge gestellt. Ebenfalls vergleichsweise niedrig war die Zahl der Asylanträge in Portugal (234) und Süd-Korea (39).

Afghanistan war erstmals das wichtigste Herkunftsland von Asylbewerbern in den Industriestaaten. Im Jahr 2001 wurden 54.600 Asylanträge von Afghanen gezählt, der Anstieg gegenüber 2000 betrug knapp 19.800 bzw. +57%. Weitere bedeutende Herkunftsländer waren der Irak (50.763) und die Türkei (32.405).

Vergleichsweise stark wuchs die Zahl der Asylanträge von Bürgern Kolumbiens (+101%), Vietnams (+63%) und Georgiens (+59%). Hingegen nahm die Zahl der Asylgesuche von Polen (-57%), Iranern (41%) und Jugoslawen (-39%) deutlich ab.

 

6.12.2002 Ergebnisse der Innenministerkonferenz vom 5./6.12.
(Quelle: Flüchtlingsrates virtuell migration - express 49/2002) Download IMK-Bericht

Kein dauerhaftes Bleiberecht für Minderheiten - Appell der Innenminister zur freiwilligen Rückkehr in das Kosovo

Die Innenministerkonferenz nimmt diesen Bericht sowie den Bericht des Bundesministers des Innern über das im November 2002 mit UNMIK (Mission der vereinten Nationen im Kosovo) geführte Gespräch und das von den Ausländerreferenten von Bund und Ländern vorgelegte Konzept für die Rückführung von Minderheiten in das Kosovo zur Kenntnis. Die Innenministerkonferenz stellt fest, dass ein dauerhaftes Bleiberecht für die Minderheiten aus dem Kosovo ausgeschlossen ist. Die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern appellieren an die Betroffenen, freiwillig zurückzukehren. Die freiwillige Rückkehr in das Kosovo ist bereits jetzt grundsätzlich möglich. Sie hat Vorrang vor Rückführungen. Angehörige der serbischen Minderheiten bleiben bis auf weiteres von der zwangsweisen Rückführung ausgenommen; die Möglichkeit ihrer Rückführung ist zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu prüfen. Um den Stabilisierungsprozess im Kosovo nicht zu gefährden, soll eine zwangsweise Rückführung der Angehörigen von Minderheiten unter Berücksichtigung der besonderen Situation im Kosovo nur schrittweise und in Absprache mit UNMIK erfolgen; eine Rückführung in größerem Umfange ist gegenwärtig noch nicht möglich.

Die Innenministerkonferenz ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine geordnete, gegebenenfalls auch zwangsweise Rückführung kleinerer Gruppen in Absprache mit UNMIK vorliegen. Die Innenministerkonferenz bittet das Bundesministerium des Innern, in einem memorandum of understanding mit UNMIK ein Verfahren zu vereinbaren, das den Beginn des Rückführungsprozesses für die Minderheiten aus dem Kosovo so schnell wie möglich gewährleistet. Die freiwillige Rückkehr wird im Rahmen der bestehenden Rückkehrförderungsprogramme von Bund und Ländern unterstützt. Die Länder verlängern Duldungen von ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen nur noch so lange, bis im Einzelfall die Rückführung möglich ist.

Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan

Nach einem mündlichen Bericht des Bundesministers des Innern über die aktuelle Lage in Afghanistan bekräftigen die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern ihren Beschluss vom 6. Juni 2002, dass die freiwillige Rückführung afghanischer Staatsangehöriger Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung genießt und weiterhin durch geeignete Maßnahmen wirksam unterstützt wird. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern sind sich darüber einig, dass aufgrund der aktuellen Lage in Afghanistan eine zwangsweise Rückführung zunächst weiterhin grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Die Abschiebung von Straftätern und sonstigen Personen, die - nach Maßgabe des Terrorismusbekämpfungsgesetzes - die innere Sicherheit gefährden, ist im Einzelfall möglich. Die Innenministerkonferenz beauftragt die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder, aufbauend auf ihren bisherigen Erörterungen im Rahmen der Ausländerreferentenbesprechung, bis zum Frühjahr 2003 ein abgestimmtes Konzept zur Rückführung afghanischer Staatsangehöriger vorzulegen.

Biometrische Merkmale in ausländerrechtlichen Dokumenten

Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, weiterhin mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass biometrische Merkmale in ausländerrechtliche Dokumente insbesondere in Aufenthaltsgenehmigungen, Visa und Ausweisersatzpapiere, auch tatsächlich aufgenommen und durch entsprechende technische Verfahren nutzbar gemacht werden. Das BMI wird gebeten, über die Fortschritte bei der Erarbeitung technischer Verfahren (Iriserkennung, Fingerabdruckerkennung) und hinsichtlich der rechtlichen Umsetzung auf europäischer Ebene zu berichten.

17.09.2002 Neue Rückübernahmevereinbarung mit Jugoslawien
(aus: Migration Express 38/2002, Flüchtlingsrat Kreis Coesfeld)
Bundesinnenminister Otto Schily und sein jugoslawischer Amtskollege Zoran Zivkovic haben am 16.9.2002 ein neues Rückübernahmeabkommen vereinbart. Das Abkommen tritt an die Stelle des alten Abkommens aus dem Jahre 1996. Es soll trotz noch ausstehender Ratifizierung durch das jugoslawische Parlament ab 1. November 2002 vorläufig anwendbar sein. Damit werden ab November Abschiebungen von Minderheiten nach Serbien (ohne Kosovo) und Montenegro in großem Stil möglich. Berichte von Menschenrechtsorganisationen und Stellen der Vereinten Nationen, einschließlich des Hohen Kommissars für Flüchtlinge, lassen für eine Rückkehr
nach Ex-Jugoslawien vor allem für Roma katastrophale Folgen befürchten. Sie müssen mit dort mit menschenunwürdigen Zuständen als Folge gesellschaftlicher Ausgrenzung und mit direkten Gefahren für Leib und Leben rechnen. Offen ist zur Zeit auch, ob das Rückübernahmeabkommen auch die von vielen befürchtete Rückführung von Kosovo-Albanern über Belgrad vorsieht. Beiden Volksgruppen ist eine faire und angemessene Altfallregelung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes bisher versagt geblieben.

22.06.2002 Das EU-Gipfeltreffen in Sevilla zum europäischen Asylrecht

Das EU-Gipfeltreffen in Sevilla: Europa sucht nach einer gemeinsamen Antwort auf das Flüchtlings-Problem/"Die wiederkäuende Schnecke“
Bis 2004 soll es eine EU-Asylpolitik geben – bisher ist noch nicht einmal definiert, was ein politischer Flüchtling ist 
(Von Cornelia Bolesch, SZ vom 22.06.2002)

Sevilla – 1999 auf dem EU-Gipfel im finnischen Tampere hatten sich die Staats-und Regierungschefs ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: In wenigen Jahren soll es ein gemeinsames europäisches Asylsystem geben. Es soll sich „uneingeschränkt“ auf die Genfer Flüchtlingskonvention stützen und für alle gemeinsame Mindeststandards festlegen. Dem euphorischen Start folgte die Ernüchterung: Die EU-Staaten tun sich schwer mit einer gemeinsamen Antwort auf die Flüchtlinge. Die Vorschläge der Kommission sind umstritten, die Innenminister müssen alles einstimmig entscheiden und das EU-Parlament hat kein Mitentscheidungsrecht.

Innenminister Otto Schily klagte einmal, Europas Asylpolitik erinnere ihn an eine „wiederkäuende Schnecke“. Dabei war es vor allem Deutschland, das sich immer wieder schützend vor sein Asylsystem gestellt hat, sich über zu liberale Vorschläge der EU-Kommission beschwerte und die europäische Gesetzgebung blockierte. Inzwischen hat Kommissar Antonio Vitorino kurz vor dem EU-Gipfel in Sevilla einen nachgebesserten Vorschlag für Asyl-Prozeduren vorgelegt.

Aus dem umfangreichen Paket politischer Vorschläge ist erst der kleinste Teil umgesetzt: 2001 verabschiedeten die Innenminister eine Richtlinie, wie die EU Bürgerkriegsflüchtlingen helfen will. Auch das Fingerabdrucksystem Eurodac, das Mehrfachanträge von Asylbewerbern verhindern soll, ist auf dem Weg. Konsens erzielten die Minister im April über Mindeststandards für die Aufnahme von Asylbewerbern. Es geht darum, wann Flüchtlinge arbeiten dürfen, um ärztliche Versorgung, um den Anspruch ihrer Kinder auf Schulausbildung. Auch Berlin war mit allem einverstanden. Nur die Bundesländer protestieren: Die EU habe keine Kompetenz für Regelungen, die nationale Arbeitsmärkte betreffen. Die Juristen des Ministerrats aber haben in einem Gutachten diesen Anspruch bekräftigt.

Viele Vorschläge der Kommission aber stecken noch mitten in den Beratungen: zum Beispiel die Frage, welcher EU-Staat zuständig ist für die Bearbeitung der Asylanträge. Die vorläufige Antwort: Derjenige, in den der Bewerber zuerst eingereist ist oder derjenige, der ihm ein Visum ausgestellt hat. Damit sind aber Italien und Griechenland nicht einverstanden, weil sie als Küstenländer im Süden erste Ziele der Flüchtlinge sind.

Den größten Konflikt gab es bisher um den bereits im September 2000 erstmals vorgelegten Vorschlag der Kommission über „Mindestnormen für Verfahren zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft“. Es geht um Schlüsselfragen: Das Recht eines Asylbewerbers auf einen Anwalt, einen Dolmetscher. Welche Einspruchsmöglichkeiten hat er, wenn ein Antrag abgelehnt wurde? Darf er ohne Weiteres in ein „sicheres Drittland“ abgeschoben werden? Die Kommission fand, zwischen dem Betroffenen und dem Drittland müsse es bereits „Bindungen“ geben. Für die Bundesregierung war das nicht akzeptabel.

Die Kommission hat jetzt einen neuen Vorschlag präsentiert. In einen sicheren Drittstaat soll jetzt nur abgeschoben werden können, wenn es für den Flüchtling die Möglichkeit gab, bereits dort um Asyl zu bitten. Deutsche Beamte werden den Text darauf abklopfen, ob er zu deutschen Asylprinzipien passt. Die Kommission weiß, dass sie auf die Zustimmung Berlins angewiesen ist, will sie ihre Vorschläge durchbringen.

Bereits im Mai hatte sie ihren Entwurf zur Familienzusammenführung wegen deutscher Vorbehalte überarbeitet: So kann das in Deutschland geplante Nachzugsalter von Kindern auf zwölf Jahre begrenzt werden. Ein anderer Stolperstein wurde jedoch noch nicht ausgeräumt: die Definition, was ein politischer Flüchtling ist. Der Zeitdruck ist groß: Bis 2004 soll die gemeinsame Asylpolitik stehen.

Auf der Suche nach einer besseren Zukunft: 384310 Menschen beantragten im vergangenen Jahr in der Europäischen Union Asyl. Nach Angaben der Vereinten Nationen ging die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um etwa 6000 zurück.

21.06.2002 Rau unterschreibt Zuwanderungsgesetz
(Quelle: taz vom 21.06.2002) 

Bundespräsident Johannes Rau hat das rot- grüne Zuwanderungsgesetz unterschrieben und damit ermöglicht, dass es zum 1. Januar 2003 in Kraft treten kann. Drei Monate nach der umstrittenen Abstimmung im Bundesrat dürfen sich jedoch weder Rot-Grün noch die Union als Sieger fühlen.

In einer Erklärung übte Rau deutliche Kritik an allen Parteien. Die Art und Weise, wie die Sitzung des Bundesrats am 22. März verlaufen sei, habe dem Ansehen von Staat und Politik Schaden zugefügt.

Ob das Zuwanderungsgesetz rechtmäßig zustande gekommen ist, könne nur das Verfassungsgericht endgültig entscheiden. "Beide Seiten können gewichtige Gründe für ihren Standpunkt anführen", sagte Rau. Er selbst sei nicht zu der Überzeugung gekommen, dass "zweifelsfrei und offenkundig ein Verfassungsverstoß vorliegt". Deshalb habe er unterschrieben.

Während Kanzler Gerhard Schröder Raus Entscheidung begrüßte, kündigte die Union an, in Karlsruhe zu klagen. CDU/ CSU halten an der Ansicht fest, die Bundesratsentscheidung sei unrechtmäßig gewesen, da das Abstimmungsverhalten Brandenburgs uneinheitlich gewesen sei. Zu der Klage hat Rau die Union ausdrücklich ermuntert: "Ich hielte es sogar für wünschenswert, wenn das Bundesverfassungsgericht diese Frage klärte." Ein Urteil ist aber nicht vor der Bundestagswahl zu erwarten. [...]

20.06.2002 Rückkehr afghanischer Flüchtlinge (IMK und Bundesausländerbeauftragte)

Zusammenarbeit mit Afghanistan
(Quelle: Pressemitteilung des Innensenators in Bremen vom 6.6.02) 

Die Innenminister und -senatoren der Länder nehmen den Bericht des Bundesministers des Innern über die gegenwärtige Lage in Afghanistan zur Kenntnis. Sie bitten den Bund, die Länder fortlaufend über die weitere Entwicklung der Lage zu unterrichten. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern unterstützen die Anstrengungen der Vereinten Nationen und der Übergangsregierung Karzai zum Aufbau einer demokratischen staatlichen Ordnung in Afghanistan. Sie rufen deshalb alle in Deutschland lebenden afghanischen Staatsangehörigen auf, sich am Wiederaufbau ihres Heimatlandes und der Errichtung und Festigung demokratischer Strukturen aktiv zu beteiligen, indem sie ihr in Deutschland erworbenes Wissen und Können den Menschen in ihrer Heimat zur Verfügung stellen. Sie dienen damit zugleich den Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Die Innenminister und - senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern stimmen, wie schon bei der Rückkehr der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem übrigen früheren Jugoslawien darin überein, dass die Rückkehr ausreisepflichtiger Personen vorrangig freiwillig und nicht im Wege staatlicher Zwangsmaßnahmen erfolgen soll. Bund und Länder werden deshalb Initiativen und Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv fördern. Die Innenminister und -senatoren der Länder bitten den Bundesminister des Innern, sich dafür einzusetzen, dass die in seinem Geschäftsbereich getroffenen sowie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger zeitnah umgesetzt und die Länder über die sich daraus ergebenden Möglichkeiten der Rückkehrförderung unterrichtet werden. 

Die Innenminister und -senatoren der Länder stellen fest, dass angesichts der derzeitigen zivilen und militärischen Lage sowie des Fehlens ausreichender Flugverbindungen die zwangsweise Rückführung ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger derzeit grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Eine Abschiebung von Straftätern im Einzelfall ist nicht ausgeschlossen. Bund und Länder werden gemeinsam ein Rückführungskonzept entwickeln. Die Länder können die Duldungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Afghanen zunächst um bis sechs Monate verlängern, danach erfolgt eine erneute Prüfung. Die Innenministerkonferenz nimmt ferner den Bericht des BMI über die deutsche Unterstützung für den Wiederaufbau der afghanischen Polizei (Stand: 29.05.02) zustimmend zur Kenntnis.

Die Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten des Bundes, der Länder und der Gemeinden am 28./29. Mai 2002 in Wolfsburg erklärt zum Thema "Rückkehr afghanischer Flüchtlinge": 
(Quelle: Bundesausländerbeauftragte)

Die Bundeskonferenz fordert die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder auf, bei der Planung der Rückkehr von afghanischen Flüchtlingen aus Deutschland, die nach dem Ende des Taliban-Regimes mittelfristig möglich werden wird, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Folgende Punkte sollten mindestens berücksichtigt werden:
1. Eine erfolgreiche dauerhafte Rückkehr von Flüchtlingen in ein Land, in dem über Jahre hin-weg schwerste Menschenrechtsverletzungen und ein brutaler Krieg herrschten, muss inner-staatlich in Deutschland gut vorbereitet und koordiniert sein. Die Rückkehrpolitik muss dar-über hinaus auch international mit den im Aufbau befindlichen Organisationenstrukturen im Herkunftsland der Flüchtlinge abgestimmt werden.
2. Im Falle der afghanischen Flüchtlinge wurde den Betroffenen in Deutschland aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise jahrelang zu Unrecht der Flüchtlingsstatus vor-enthalten. Dies wurde spätestens durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom August 2000 deutlich. Viele der betroffenen Flüchtlinge hätten wohl bei einer verfas-sungskonformen Anwendung des Asyl- und Ausländerrechtes in der Vergangenheit schon einen Anspruch auf eine Einbürgerung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Bundeskonfe-renz eine großzügige "Altfallregelung" in Deutschland, die die erheblichen Integrationsleis-tungen der Flüchtlinge sowie insbesondere auch die Tatsache berücksichtigt, dass viele der Betroffenen im Bundesgebiet geboren oder aufgewachsen sind.
3. Im Falle von Widerrufsverfahren ist behutsam und differenziert vorzugehen. Das Ende des Taliban-Regimes bedeutet nicht in jedem Fall ein Ende von drohenden schweren Diskrimi-nierungen oder Gefährdungen. Dies gilt sowohl für die asylverfahrensrechtlichen Widerrufs-verfahren beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, in denen insbe-sondere auch Artikel 1 C der Genfer Flüchtlingskonvention zu berücksichtigen sein wird, der schwer vorverfolgte Flüchtlinge vor einer zwangsweisen Durchsetzung einer Rückkehr schützt, als auch für ausländerrechtliche Widerrufsverfahren, in denen ggf. Aufenthaltsge-nehmigungen widerrufen oder nicht mehr verlängert werden könnten.

07.06.2002 Beschluss der Innenministerkonferenz zur Rückführung von Minderheiten in die BR Jugoslawien
(Quelle: Pressemitteilung des Innensenators in Bremen vom 6.6.02) 

Rückführung von Minderheiten in das Kosovo

Die Innenministerkonferenz hat den Bericht des Bundesministeriums des Innern über die zwischenzeitlich mit der UN-Verwaltung im Kosovo (UNMIK) geführten Gespräche zur Kenntnis genommen. 
Die IMK stellt fest, dass ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für diese Gruppen ausgeschlossen ist. Die Innenminister und –senatoren der Länder appellieren an die Betroffenen, eine freiwillige Rückkehr in Betracht zu ziehen.
Die Innenminister und –senatoren der Länder gehen davon aus, dass die Voraussetzungen für eine zwangsweise Rückführung noch in diesem Jahr gegeben sein werden.
Die Innenministerkonferenz beauftragt daher die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder, kurzfristig die Modalitäten für die schrittweise Rückführung abzustimmen. Die freiwillige Ausreise von Minderheitenangehörigen genießt Vorrang. Im Interesse einer geordneten Rückführung und Aufnahme sollen Abschiebungen in Absprache mit UNMIK durchgeführt werden.
Aufenthaltsbefugnisse für gemischt-ethnische Familien und Ehepaare aus dem Kosovo (IMK-Beschluss vom 23. November 2000 zu TOP 8) werden nicht mehr verlängert. Dieser Personenkreis ist hinsichtlich der Rückführung nunmehr so zu behandeln wie Familien und Ehepaare, die einer Minderheitengruppe angehören. Die Länder einigten sich darauf Duldungen von ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo nur noch solange zu verlängern, bis im Einzelfall die Rückführung möglich ist.

23.03.2002 Umstrittene Entscheidung des Bundesrates für das Zuwanderungsgesetz

Abwanderung bei Zuwanderung -  Wowereits Wertung des Brandenburger Ja-Nein-Votums führt zum Eklat. Die Union verlässt unter Protest den Bundesrat. (SZ vom 23.03.2002)

Einen solchen Tumult hat es in der Geschichte des Bundesrates noch nie gegeben. Minutenlanges Gebrüll, wütende Zwischenrufe und rhythmisches Klopfen ertönten im ehemaligen Preußischen Herrenhaus, in dem normalerweise eine distinguierte, arbeitsame Atmosphäre herrscht.

Hessens Ministerpräsident Roland Koch saß mit hochrotem Kopf auf seinem Stuhl und rief immer wieder wütend in den Aufruhr: „Das ist unglaublich. Sie brechen das Recht, das geht so nicht.“ Seinen saarländischen Kollegen Peter Müller hielt es kaum auf seinem Sitz, immer wieder forderte er: „Unterbrechen sie die Sitzung, unterbrechen Sie die Sitzung“.

Mitten im Auge des Sturms saßen reglos die beiden Männer, die der Auslöser für den Aufruhr waren. Stumm beobachteten Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und sein Vize Jörg Schönbohm (CDU), was sie mit ihren unterschiedlichen Voten bei der Stimmabgabe zum Zuwanderungsgesetz angerichtet hatten. Es war fast, als ob sie erleichtert waren, dass nach dem extremen Druck, der in den letzten Tagen auf ihnen gelastet hatte, die Entscheidung gefallen war.

Seit halb zehn hatten beide an ihrem Pult im Bundesrat nebeneinander gesessen und auf diesen Moment gewartet. Sie hatten kaum ein Wort miteinander gewechselt, zwischen ihnen war zuvor schon alles geklärt.

Bundesratspräsident Klaus Wowereit hatte noch vor Beginn der Bundesratssitzung am Freitag gesagt, er wisse bereits, wie er sich verhalten werde, sollte es zu einer uneinheitlichen Stimmabgabe kommen. Als es soweit war, ließ sich Wowereit dann auch durch nichts beirren. Insgesamt drei Mal forderte er Brandenburg auf, zu erklären, wie das Land stimmen wolle.

Beim ersten Mal hatte noch Sozialminister Alwin Ziel (SPD) das Ja-Wort gegeben, während Schönbohm mit „Nein“ stimmte. Als Wowereit dann in die aufkommende Unruhe hinein verkündete, Brandenburg habe zugestimmt, forderte er nun Ministerpräsident Stolpe auf, sich zu erklären.

Auch Stolpe sagte mit fester Stimme „Ja“, während Schönbohm rief: „Herr Bundesratspräsident, Sie kennen meine Auffassung“. Auch von dem dann losbrechenden Sturm der Entrüstung ließ sich Wowereit nicht beirren. Erneut forderte er Stolpe auf, sich zu erklären und Stolpe bestätigte noch ein drittes Mal seine Zustimmung. Schönbohm schwieg dieses Mal.

Die wütenden Anwürfe aus den Reihen der Unionsministerpräsidenten beeindruckten Wowereit offenbar nicht weiter. Mit demonstrativer Gelassenheit führte er die Abstimmung zu Ende, und stellte anschließend fest, dass das Zuwanderungsgesetz damit beschlossen sei.

Auf den Unionsbänken konnte man so viel Chuzpe kaum fassen. Ein vor Zorn bebender Bernhard Vogel ging nach der Abstimmung an das Rednerpult und rief mit aufgeregter Stimme, das Ergebnis widerspreche dem Grundgesetz. Dann beantragte er die Unterbrechung der Sitzung.

„Respektieren Sie wenigstens dieses Recht der Minderheit“, stieß er hervor. Die Sitzungspause wurde in den Gängen rund um den Saal von den beiden Lagern genutzt, die Interpretationshoheit über die gleichermaßen filigrane wie grobschlächtige Vorgehensweise im Hohen Haus zu gewinnen. Natürlich sei das nicht elegant, aber die Uneleganz sei von der Union in die Sache hineingebracht worden, indoktrinierten die Sozialdemokraten, während die Unionisten über den Verfassungsbruch schimpften.

„Die haben nicht damit gerechnet, dass das so clever läuft“, jubilierte der rote Block und verwies auf die Finesse, erst Ziel und Schönbohm gegeneinander zu stellen und dann Stolpe zur Richtlinienkompetenz greifen zu lassen. So ganz unvorbereitet kann die Union aber doch nicht erwischt worden sein. Mit hoher Präzision lief der Konter der B-Länder ab.

Zurück im Plenum erhob Hessens Ministerpräsident Koch seinen Vorwurf vom noch nie dagewesenen Verfassungsbruch. Als die Union dann, nachdem Wowereit es abgelehnt hatte, die Sitzung zu vertagen, das Schlachtfeld unter Protest verließ, wurde deutlich, wie die weitere Marschroute der Union sein wird.

Kanzlerkandidat Stoiber schob sich ins Licht und stellte in knappen Sätzen fest, dass er auf Johannes Rau setze. Der Bundespräsident werde das Gesetz nicht unterschreiben, sagte Stoiber. Der Bundeskanzler trage die Verantwortung dafür, dass ein Gesetz durch Verfassungsbruch zustande kommen solle. Außerdem prophezeite Stoiber, dass dieses Gesetz, „das spaltet und nicht zusammenführt“, vor den Bürgerinnen und Bürgern keine Bestand haben werde.

Die Drohkulisse des Verfassungsgerichts wurde von Stoiber wie von allen Unions-Ministerpräsidenten zunächst hintangestellt. Was Stoibers Worte auch klarmachen: In diesem Gesetz, sowohl vom Inhalt wie vom Zustandekommen her, sieht er den Stoff, aus dem der Wahlkampf ist.

Die Strategie für diesen Tag war am Abend zuvor beim Treffen der SPD-Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Gerhard Schröder, Finanzminister Hans Eichel und Innenminister Otto Schily in der Bremer Landesvertretung abschließend besprochen worden.

Gut zwei Stunden saßen die Genossen beisammen, um ihr Vorgehen zu beraten. Der Vorschlag von Stolpe, in acht Punkten ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, fand in der Runde keine Mehrheit. Die SPD wollte die Entscheidung am Freitag. Nur wenige hundert Meter entfernt tagten auch die Unionsspitzen bis tief in die Nacht. Aber Schönbohm konnte bei seinen Parteifreunden nicht durchsetzen, von ihrem Plan abzurücken, das Gesetz im Vermittlungsausschuss grundsätzlich auf den Prüfstand stellen zu wollen.

Nach einer kurzen Nacht erschien dann am nächsten Morgen um zehn nach neun Uhr ein bleicher Schönbohm im Bundesrat, wühlte sich durch die Mauer der wartenden Journalisten und verschwand im Brandenburg-Zimmer. Dort beriet er sich ein letztes Mal mit Stolpe und dem Potsdamer Oberbürgermeister Matthias Platzeck. Spätestens da war allen Beteiligten klar, wie dieser denkwürdige Tag verlaufen würde.

22.03.2002 Position des UNHCR zu nichtstaatlicher Verfolgung
(Quelle: UNHCR Der Schutz von Flüchtlingen in Westeuropa: Tendenzen in der Gesetzgebung und die Positionen von UNHCR 4/1996)

DIE POSITION DES UNHCR

Gemäß Artikel 1A der Genfer Konvention von 1951 ist das entscheidende Element für die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, daß eine Person, die wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat, den Schutz seines Herkunftslandes "nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will". Das wesentliche Element für die Gewährung internationalen Schutzes ist also das Fehlen nationalen Schutzes vor Verfolgung, unabhängig davon, ob dieses Fehlen auf der affirmativen Absicht des Staates, Schaden zuzufügen, beruht. Eine Situation, in der ein Staat nicht in der Lage ist, staatlichen Schutz vor Verfolgung durch nichtstaatliche Urheber zu gewähren läßt es für eine betroffene Person eindeutig unmöglich werden, auf den Schutz seines Herkunftslandes zu vertrauen. Dies ist auch der Fall, a fortiori, wenn nicht anerkannte Gruppen de facto Macht über einen Teil des Staatsgebietes ausüben.

Nachweislich sind mehrere Fälle bekannt, in denen Verfolgung einschließlich der Bedrohung des Lebens, der Freiheit und der Sicherheit der Person nicht nur von Staaten ausgeht. Auch Verfolgung, die keine direkte oder indirekte staatliche Mittäterschaft einschießt, stellt Verfolgung dar. Die Tatsache, daß sie vom Staat ausgeht oder ihm zurechenbar ist, ist kein zwingender Bestandteil von Verfolgung.

Der Wortlaut des Artikel 1A der Genfer Konvention von 1951 gibt keinen Hinweis darauf, daß Personen, die Verfolgung befürchten, die nicht von staatlichen Stellen ausgeht - oder nicht mit deren Wissen oder Billigung geschieht -, vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen sein sollen. Artikel 1A der Genfer Konvention von 1951 trifft vielmehr keinerlei Aussage zur Frage des Urhebers der Verfolgung bei der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Interpretation, nach der nur Verfolgung, die mit direkter oder indirekter Beteiligung des Staates geschieht, zur Gewährung des Flüchtlingsstatus berechtigt, ergänzt, ergänzt den Begriff des Flüchtlings um ein weiteres Element, das im Wortlaut des Artikels 1A nicht zu finden ist.

Die allgemeinen Prinzipien der Auslegung eines Vertrages - wie sie in Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge niedergelegt sind - verlangen, daß ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen ist. Wie oben erläutert, schließt die normale Bedeutung des Begriffes "Verfolgung" sämtliche Verfolgungstaten mit ein, unabhängig davon, ob der Staat daran beteiligt ist oder nicht. Überdies ist es Ziel und Zweck der Genfer Konvention von 1951 sicherzustellen, daß Personen, die eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus Gründen haben, die in der Konvention aufgezählt sind, statt des fehlenden nationalen Schutzes internationalen Schutz gewährt bekommen. Bei einer restriktiven Auslegung wären Personen, denen von Akteuren, die nicht im Auftrag eines Staates handeln, Verfolgung droht, vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung obengenannter Überlegungen wäre dies ein klarer Verstoß gegen Ziel und Zweck der Genfer Konvention von 1951.

In diesem Zusammenhang sollte auch die Präambel der Genfer Konvention von 1951 erwähnt werden, in der die Bedeutung der Menschenrechte im Kontext von Flüchtlingen betont wird. In Anbetracht dessen würde es gegen Sinn und Zweck der Genfer Konvention von 1951 verstoßen, Personen, die der Gefahr von Verfolgung ausgesetzt sind, aus ihrem Anwendungsbereich auszuschließen. Schließlich enthalten die travaux preparatoires der Genfer Konvention von 1951 keinerlei Hinweis darauf, daß die Verfasser dieses Dokuments beabsichtigt hätten, eine dahingehende Bedingung aufzunehmen, nach der die Verfolgungsgefahr nur von Staaten oder Akteuren, die im Interesse einer Regierung handeln, auszugehen habe.

UNHCR ist daher der Auffassung, wie sie auch in Paragraph 65 des Handbuchs über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft zu finden ist, daß die Verneigung des Flüchtlingsstatus für Personen, die vor der Verfolgung durch nicht-staatliche Urheber fliehen, die unabhängig von staatlichen Stellen sind und die diese nicht in der Lage zu kontrollieren sind, keinerlei Grundlage in der Genfer Konvention von 1951 findet. Letzteres würde dem Sinn und Zweck der Konvention widersprechen und das internationale System zum Schutz von Flüchtlingen würde weniger effektiv sein, wenn Flüchtlingen Schutz verweigert würde, es sei denn, ein Staat könne für die Verfolgung ihrer fundamentalen Rechte durch auch solchen Flüchtlingen internationalen Schutz zu gewähren und das Gebot des Non-Refoulement voll zu beachten.

12.03.2002 Zusammenfassung asylrelevanter Änderungen im Zuwanderungsgesetz
(Quelle: Flüchtlingsrat NRW Schnellinfo 3/02)

Folgende Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes wirken sich für Flüchtlinge positiv aus:

1.) Die Anerkennung von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention.

2.) Statusmäßige Gleichstellung von anerkannten Flüchtlingen (nach § 16a AuslG) und Flüchtlingen, die auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 51 AuslG) anerkannt werden. Auch Familienasyl und Abschiebungsschutz gilt für beide Gruppen gleichermaßen. Die Einreise aus einem sicheren Drittstaat steht dem Abschiebeschutz für Familien nicht entgegen.

3.) Die Einführung einer allgemeinen Härtefallregelung . Dringende humanitäre Fälle können durch eine vom jeweiligen Bundesland bestellte Einrichtung, wie die Härtefallkommission, geregelt werden.

Folgende Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes wirken sich für Flüchtlinge negativ aus:

1.). Ein großer Teil der jetzt "Geduldeten" (zur Zeit ca. 250.000 Menschen) sind von Statusverbesserungen ausgeschlossen. Die "Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung" ist noch unklarer als die Duldung.

2.) Die Abschiebehaft mit einer Haftdauer bis zu 18 Monaten bleibt erhalten.

3.) Daneben sollen alle jetzt Geduldeten in Ausreiseeinrichtungen untergebracht werden können. Die Unterbringungsdauer ist zeitlich nicht begrenzt. Die hier Untergebrachten dürfen unbeschränkt nicht arbeiten; es herrschen haftähnliche Bedingungen, es wird permanenter Druck auf die Betroffenen ausgeübt, auszureisen. Durch den zwangsweisen Bezug von Sozialhilfeleistungen ist mit einem Anwachsen von Fremdenfeindlichkeit bei Deutschen zu rechnen.

4.) Die Residenzpflicht bleibt nicht nur erhalten, sondern wird auf Flüchtlinge mit "Bescheinigung" ausgedehnt.

5.) Eingeschränkte Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber während des ganzen Asylverfahrens. (Wegfall der Drei-JahresFrist).

6.) Die Kinderrechtskonvention wird weiter mißachtet.

  1. Das Nachzugsalter für Kinder wird auf 12 Jahre herabgesetzt. Ein Nachzug bis zum 18 Lebensjahr kann, auf Grund der familiären Situation oder im Interesse des Kindeswohls und wenn das Kind deutsche Sprachkenntnisse besitzt, ermöglicht werden.
  2. Die Neuregelungen im Ausländergesetz bzw. Asylverfahrensgesetz auf der Basis des Terrorismusbekämpfungsgesetzes erlauben eine weitgehende Datenerhebung und den Austausch zwischen Ausländerbehörden und Verfassungsschutz. Die neuen hierauf fußenden Ausweisungstatbestände sind ungenau und intepretierbar.
  3. Für Deutsche gelten gesetzliche datenschutzrechtliche Regelungen, bei Flüchtlingen genügen bei datenschutzrechtlichen Regelungen Rechtsverordnungen, die keine klare Rechtsbindungsregelung für erhobene Daten enthalten.

Der Terroranschlag vom 11. September 2001 und die daraus resultierende Antiterrorismusdiskussion sowie das Terrorismusbekämpfungsgesetz waren der Todesstoß für ein liberaleres Zuwanderungsgesetz. Zudem wirkt die hohe Arbeitslosigkeit als Argumentationshilfe oppositioneller Kreise gegen eine höhere Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften. Hinzu kommt die immer stärker vertretene Behauptung, Zuwanderung von Flüchtlingen bedeute in erster Linie Zuwanderung in die Sozialsysteme der BRD.

Alle drei Argumentationsstränge werden sicher im Wahlkampf verstärkt werden.

 

05.03.2002 Aktualisierte Übersicht zum Zuwanderungsgesetz im Netz
(Quelle: Bundesausländerbeauftragte)

Eine aktualisierte Übersicht zum Zuwanderungsgesetzentwurf und eine Synopse der im Bundestag beschlossenen Änderungen findet sich auf der Homepage der Bundesausländerbeauftragten unter Aktuelles.

01.03.2002 Bundestag beschließt Zuwanderungsgesetz
(Quelle: yahoo-schlagzeilen vom 1.3.2002)

Berlin (dpa) - Nach der Zustimmung des Bundestages fällt die endgültige Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Koalition jetzt im Bundesrat. Dort ist die Bundesregierung bei der Abstimmung am 22. März auf die Stimmen von Unions- und PDS- mitregierten Ländern angewiesen. Eine Schlüsselrolle kommt dabei dem von SPD und CDU regierten Brandenburg zu.

Am Freitag stimmte der Bundestag dem Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen erwartungsgemäß zu. Nach einer zum Teil hitzigen Debatte votierte das Parlament mit 321 der 587 abgegebenen Stimmen für das Gesetz. 225 Abgeordnete stimmten dagegen, 41 enthielten sich.

Auch drei CDU-Abgeordnete stimmten für das Gesetz: der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geißler, Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth und Ex-Postminister Christian Schwarz-Schilling. Der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm enthielt sich. Die PDS stimmte mehrheitlich dagegen, die FDP enthielt sich. Nach monatelangen Verhandlungen war bereits am Mittwoch im Innenausschuss klar geworden, dass ein Konsens im Bundestag nicht mehr möglich war.

[...] Nach einer Verabredung der Unionsspitze dürfte jedoch die CDU in Brandenburg dem Gesetz nicht zustimmen. Der brandenburgische Innenminister und Vize-Regierungschef Jörg Schönbohm (CDU) hatte sich vor 14 Tagen verpflichtet, wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu votieren. Im InfoRadio Berlin/Brandenburg appellierte SPD- Fraktionschef Peter Struck an den «Mut» Schönbohms, sich der Wahltaktik der Unionsspitze zu entziehen.

[...] Der innenpolitische Sprecher Max Stadler stellte eine Zustimmung des von einer SPD/FDP- Koalition regierten Rheinland-Pfalz im Bundesrat in Aussicht. PDS-Fraktionschef Roland Clas ließ das Abstimmungsverhalten der PDS-mitregierten Länder Berlin und Mecklenburg-Vorpommern offen, räumte aber eine Möglichkeit für Nachbesserungen ein. Die PDS kritisiert besonders, das Gesetz bringe keine ausreichende Besserstellung der Flüchtlinge mit sich.

09.01.2002 Asylbewerberzahlen 2001
(Quelle: BMI Pressemitteilung vom 9.1.2002)

Im Jahr 2001 haben 88.287 Personen in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Dies bedeutet eine Steigerung der Asylbewerberzahlen gegenüber dem Vorjahr um 9.723 Personen oder 12,4%. Allein aus dem Irak kamen 5.566 Asylbewerber mehr als im Vorjahr. Hauptherkunftsländer der Asylbewerber waren 2001 der Irak, die Türkei, die Bundesrepublik Jugoslawien und Afghanistan. Die Türkei rangiert in der Liste der Hauptherkunftsstaaten inzwischen auf Platz 2 (im Jahr 2000 Platz 3).

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily:

"Der Anstieg der Asylbewerberzahlen um 12,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Zuwanderungsrechtes, einschließlich des Asylverfahrensrechtes. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf hat unter anderem zum Ziel, den Missbrauch der Asylverfahren und die damit einhergehende Belastung der Sozialkassen deutlich zu verringern. Insbesondere gilt es, die Asylverfahren zu straffen und zu beschleunigen.

Im Übrigen werden die Bemühungen der Bundesregierung zur Verbesserung der Lage in Jugoslawien und Afghanistan dazu beitragen, dass die Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern weiter zurückgehen. Das Engagement der Bundesregierung in Krisenregionen gibt Menschen in ihrer Heimat eine Perspektive, so dass sie erst gar nicht zu Flüchtlingen werden.

Ein weiteres Beispiel hierfür ist Mazedonien: auch aus diesem krisenbelasteten Herkunftsstaat sind die Asylbewerberzahlen im Jahr 2001 nur geringfügig gestiegen."

Zu der Statistik 2001 im einzelnen:

Mit Ausnahme des Dezember 2001 kamen in jedem Monat des Jahres mehr Asylbewerber nach Deutschland als im gleichen Monat des Vorjahres.

Immer mehr Asylbewerber erhalten eine Asylberechtigung oder das sog. "kleine" Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im Jahr 2001 in 5,3% aller Entscheidungen eine Asylanerkennung ausgesprochen (Vorjahr 3%). Am häufigsten wurden Afghanen und Türken anerkannt.

Deutlich gestiegen sind auch die getroffenen Entscheidungen auf Gewährung von Abschiebeschutz nach § 51 Abs.1 des Ausländergesetzes von 7,9% auf 15,9%, hier vor allem zugunsten von Irakern und Afghanen.

  1. Gesamtes Jahr 2001

    Für den Zeitraum des gesamten Jahres 2001 ergeben sich folgende Zahlen:

    1. In der Zeit von Januar bis Dezember 2001 haben insgesamt 88.287 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (78.564 Personen) bedeutet dies einen Anstieg um 9.723 Personen (+12,4%).

    2. Die Monatsentwicklung im 2-Jahres-Vergleich verlief wie folgt:

       

      2000

      2001

      Januar

      6.618

      7.583

      Februar

      6.117

      6.503

      März

      6.204

      7.215

      April

      5.004

      6.182

      Mai

      6.316

      6.941

      Juni

      5.747

      6.609

      Juli

      6.529

      8.093

      August

      7.507

      9.138

      September

      7.166

      8.000

      Oktober

      7.684

      8.764

      November

      7.909

      8.006

      Dezember

      5.963

      5.576

      (Durch nachträgliche Berichtigungen entsprechen die Gesamt-Jahreszahlen nicht genau den Additionen der Monatszahlen)

      Damit kamen mit Ausnahme des Dezembers in jedem Monat des Jahres 2001 mehr Asylbewerber als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

    3. Die Hauptherkunftsländer 2001 waren:

       
       

      Veränderungen

       

      2000

      2001

      in %

      absolut

      1.

      Irak

      11.601

      17.167

      +48,0

      +5.566

      2.

      Türkei

      8.968

      10.869

      +21,2

      +1.901

      3.

      BRep. Jugoslawien

      11.121

      7.758

      -30,2

      -3.363

      4.

      Afghanistan

      5.380

      5.837

      +8,5

      +457

      5.

      Russ. Föderation

      2.763

      4.523

      +63,7

      +1.760

      6.

      Vietnam

      2.332

      3.721

      +59,6

      +1.389

      7.

      Iran

      4.878

      3.455

      -29,2

      -1.423

      8.

      Indien

      1.826

      2.651

      +45,2

      +825

      9.

      Bosn.-Herzeg.

      1.638

      2.259

      +37,9

      +621

      10.

      Syrien

      2.641

      2.232

      -15,5

      -409

    4. Im gesamten Zeitraum von Januar bis Dezember 2001 hat das Bundesamt 107.193 Entscheidungen getroffen. 5.716 Personen (5,3%) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 17.003 Personen (15,9%) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes. 58.785 Asylanträge (54,8%) wurden abgelehnt. 25.689 Anträge (24,0%) wurden sonst wie erledigt.

      Bei 3.383 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis Dezember 2001 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.

    5. Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 2001 57.404 (56.111 Erstanträge und 1.293 durchzuführende Folgeverfahren). Zudem liegen dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 28.129 Asylfolgeanträge vor, bei denen noch nicht entschieden ist, ob ein Folgeverfahren durchgeführt wird.

    6. Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:

      Nachdem der Zugang aus dem Irak als stärkstem Herkunftsstaat von Asylbewerbern bereits im Jahr 2000 um 33.9% anstieg, war im Jahr 2001 sogar eine Steigerung um 48,0% zu verzeichnen. Mit 17.167 Personen wurden im Jahr 2001 so viel irakische Asylbewerber gezählt wie in keinem Jahr zuvor.

      Die Zahl der Asylbewerber aus der Türkei als zweitstärkstem Herkunftsstaat stieg im Jahr 2001 um 21,2% auf 10.869. 85% dieser Asylbewerber waren Kurden.

      Auf Platz 3 der Hauptherkunftsstaaten stand im Jahr 2001 die Bundesrepublik Jugoslawien. Der Zugang von Asylbewerbern ging um 30,2% auf 7.758 Personen zurück. 40,2% waren Kosovo-Albaner, 34,6% Roma und 3,6% Serben.

      Bei den Hauptherkunftsstaaten stiegen die Zugänge prozentual am stärksten aus der Russischen Föderation mit 63,7% und Vietnam mit 59,6%; am stärksten sanken die Zugänge aus der Bundesrepublik Jugoslawien mit -30,2% und aus dem Iran mit -29,2%.

    7. Im Jahr 2001 wurden beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge neben 88.287 Erstanträgen auch 30.019 Asylfolgeanträge gestellt. Damit verringerte sich der Anteil der Folgeanträge an allen Anträgen von 33,2% im Jahr 2000 auf 25,4% im Jahr 2001.

 

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Letzte Aktualisierung: 01.02.2003  © Jürgen König