Aktuelles

Jahr: 2000 2001 2002 2003

01.06.2001 Pressemitteilung des BMI zu Rückkehr- und Rückführungshindernissen
16.02.2001 IMK-Beschluss: teilweise Bleiberecht für Bosnier
10.01.2001 Asylbewerberzahlen 1959 bis 2000 (Excel-Datei)
04.01.2001 Asylbewerberzahlen 2000


01.06.2001 Pressemitteilung des BMI zu Rückkehr- und Rückführungshindernissen
(Quelle: BMI Pressemitteilung vom 1.6.2001)

Zum Jahresende 2000 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 234 682 ausgewiesene und abzuschiebende Personen erfasst; darüber hinaus gibt es eine nicht unbedeutende Zahl von ausreisepflichtigen Ausländern, die zwar eine Duldung besitzen, die aber die Hindernisse, die ihrer Rückführung entgegenstehen, selbst zu vertreten haben. Soweit Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer scheitern, ist dies in vielen Fällen den Ausländern oder bestimmten Herkunfts- und Transitstaaten zuzurechnen.

Der von der Innenministerkonferenz am 5. Mai 2000 verabschiedete Bericht zur Beseitigung von Rückführungsschwierigkeiten listet die Ursachen für Rückführungsprobleme detailliert auf, wobei diese sich in der Praxis noch dadurch verschärfen, dass die einzelnen Gründe oft kombiniert auftreten. Statistische Angaben zur Zahl der Personen, die nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung zurückgeführt werden können, sind nach diesem Bericht nicht verfügbar, doch hat eine stichprobenartige Abfrage im September 2000 allein für die Stadt Berlin eine Zahl von deutlich mehr als 10.000 ausreisepflichtigen Ausländern ergeben, die nicht zurückgeführt werden können, weil ihre Identität nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte (Hamburg ca. 10.000 und München ca. 9 500 Ausreisepflichtige).

Von Ausländern verursachte Rückführungshindernisse tauchen auf, wenn Ausweispapiere vernichtet, versteckt oder vorenthalten werden, wenn behauptet wird, Staatsangehöriger eines Landes zu sein, in das aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen keine Abschiebungen erfolgen, wenn überprüfungsbedürftige Vollzugs- oder Abschiebungshindernisse (insbesondere Krankheiten) erst unmittelbar vor Vollzug einer Abschiebung geltend gemacht werden oder gegen Vorführungen bei den Botschaften der Herkunftsländer zur Klärung der Staatsangehörigkeit Widerstand geleistet wird.

Den Herkunfts- und Transitstaaten sind ebenfalls Rückführungshindernisse zuzurechnen. So werden etwa Anträge auf Ausstellung von Heimreisedokumenten von den Auslandsvertretungen nur schleppend bearbeitet, fordern die Botschaften trotz feststehender Staatsangehörigkeit die Vorlage von Dokumenten, sind Identitätsklärungen im Heimatstaat langwierig und wenig effizient. Auch wird immer wieder eine Vorführung der betroffenen Personen zur Identitätsklärung abgelehnt und die Feststellung der Staatsangehörigkeit von einer entsprechenden Bestätigung des Ausländers abhängig gemacht. Für die Ausstellung der Heimreisedokumente wird gefordert, dass der Ausländer erklärt, freiwillig auszureisen.

 

16.02.2001 IMK-Beschluss: teilweise Bleiberecht für Bosnier
(Quelle: Pressemitteilung 006/01 der IMK-Konferenz, AP-Meldung, SZ vom 16.2.2001)

Aufenthaltsrechtliche Regelungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo (Originaltext Pressemitteilung)

Im Rahmen eines Treffens haben die Innenminister und -senatoren der Länder heute (15.02.2001) in Frankfurt nach Mitteilung des IMK-Vorsitzenden, Innenminister Manfred Püchel, folgende aufenthaltsrechtliche Regelungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo beschlossen:

 I Aufenthaltsrechtliche Regelungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina

Ergänzungen:
Bosnier:
Nach Schätzung des Innenministers von Sachsen-Anhalt, Manfred Püchel (SPD), können etwa 10.000 bis 20.000 Bosnier von dieser Regelung profitieren. Am 31.12.1999 lebten laut Ausländerzentralregister 46.471 Bosnier mit einer Duldung in Deutschland. Der Sprecher des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt, Matthias Schuppe, verwies darauf, dass Ausländer nach achtjährigem Aufenthalt ohnehin ein ständiges Bleiberecht hätten.
Kosovo-Albaner: Die Innenministerkonferenz hatte im vergangenen November beschlossen, Kosovo-Albaner, die einen Arbeitsplatz haben, bis zum 31. Juli dieses Jahres unter der Bedingung zu dulden, dass «der Rest der Familie bis zum 30 April 2001 ausreist». Nunmehr sollen auch diese Angehörigen bis Ende Juli geduldet werden (s. IMK-Beschluss vom 24.11.2000, Download PDF-Datei, Punkt 9, S. 13ff.)

04.01.2001 Asylbewerberzahlen 2000
(Quelle: BMI -Pressemitteilung vom 04.01.2001)

Im Jahr 2000 haben 78.564 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber gegenüber dem Vorjahr um 16.549 Personen oder 17,4 % gesunken. Dies ist der geringste Stand seit 1987. Hauptgrund dafür ist, dass im vergangenen Jahr 20.000 Personen weniger aus der Bundesrepublik Jugoslawien Asyl beantragten als 1999. Hauptherkunftsländer der Asylbewerber in 2000 waren der Irak, die Bundesrepublik Jugoslawien, die Türkei und Afghanistan.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily:

"Der Rückgang der Asylbewerber aus Jugoslawien ist erfreulich und macht deutlich, dass das besondere Engagement der Bundesregierung für politische und gesellschaftliche Veränderungen in Jugoslawien der richtige Weg ist. Es gibt den Menschen in Jugoslawien Mut und Hoffnung, in ihrem Land weiterleben zu können, statt in einem fremden Land eine neue Heimat aufbauen zu müssen. Hier zeigt sich, dass die Beseitigung von Fluchtursachen in Krisenregionen für die gesamte Asylpolitik immer wichtiger wird. Die erheblichen Steigerungsraten beim Zugang aus anderen Hauptherkunftsländern geben allerdings weiterhin Anlass zur Besorgnis.

Auch im Jahr 2000 hat sich gezeigt, dass Asylfolgeanträge im Rahmen der gesamten Asylproblematik eine immer größere Rolle spielen. 1999 waren 31,2 % aller Asylanträge Folgeanträge. Diese Quote hat sich im vergangenen Jahr um zwei Prozent auf 33,2 % erhöht. Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien und aus Afghanistan stellten im Jahr 2000 sogar mehr Asylfolge- als Erstanträge."

Wie im Vorjahr hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 1999 in 3,0 % aller Entscheidungen eine Asylanerkennung ausgesprochen. Deutlich gestiegen sind hingegen die getroffenen Entscheidungen auf Gewährung von Abschiebeschutz nach § 51 Abs.1 des Ausländergesetzes von 4,5 % auf 7,9 %. Dies ist die bisher höchste Quote seit der statistischen Erfassung im Jahr 1994.

Die Zahlen im einzelnen:

  1. Aktueller Monat

     

    1. Beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge haben im Dezember 2000 5.963 Personen (Vormonat: 7.909 Personen) Asyl beantragt.

      Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 1.946 (-24,6 %) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Dezember 1999: 7.092) hat sich die Zahl der Asylbewerber im Dezember 2000 um 1.129 (-15,9 %) verringert.

    2. Hauptherkunftsländer im Dezember 2000 waren:

       

        Zum Vergleich

         Oktober

         November

         Dezember

        1. Irak 1.174 1.239 1.022
        2. Türkei 958 896 778
        3. Afghanistan 645 763 512
        4. BRep. Jugoslawien 911 767 505
        5. Iran 601 566 375
        6. Bosnien 160 150 225
        7. Vietnam 223 314 218
        8. Russ. Föderation 213 281 201
        9. Syrien 263 315 201
        10. Indien 172 204 160

      Deutlich gesunken ist die Zahl der Asylbewerber aus der Bundesrepublik Jugoslawien. Im Dezember 2000 kamen mit 505 Personen 34,2% weniger Asylbewerber aus der Bundesrepublik Jugoslawien als im November 2000 (767 Personen). Von diesen waren 197 Roma (39,0 %), 179 Kosovo-Albaner (35,4%) und 24 Serben (4,8 %).

    3. Auf die Staaten Ost- und Südosteuropas einschließlich der Türkei und der europäischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion entfielen im Dezember 2000 1.942 Asylbewerber. Das sind 32,6 % aller Asylbewerber. 3.166 Personen kamen aus Asien (53,1 %) und 754 Personen (12,6 %) aus Afrika.
    4. Neben den 5.963 Erstanträgen wurden im Dezember 2000 2.562  Folgeanträge beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestellt.
    5. Im Dezember 2000 hat das Bundesamt über die Anträge von 6.268 Personen (Vormonat: 8.010) entschieden.

      Als Asylberechtigte anerkannt wurden 201 Personen (3,2%). Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes erhielten 766 Personen (12,2%). Abgelehnt wurden die Anträge von 3.567 Personen (56,9%). Sonst wie erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.734 Personen (27,7%).

      Bei 32 Personen hat das Bundesamt im Dezember 2000 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.

  2. Gesamtes Jahr

    Für den Zeitraum des gesamten Jahres 2000 ergeben sich folgende Zahlen:

    1. In der Zeit von Januar bis Dezember 2000 haben insgesamt 78.564 Personen in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (95.113 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 16.549 Personen (-17,4%).
    2. Die Monatsentwicklung im 2-Jahres-Vergleich verlief wie folgt:
          1999 2000
        Januar 8.216 6.618
        Februar 7.333 6.117
        März 7.925 6.204
        April 6.491 5.004
        Mai 6.911 6.316
        Juni 9.640 5.747
        Juli 9.408 6.529
        August 8.905 7.507
        September 8.429 7.166
        Oktober 7.505 7.684
        November 7.476 7.909
        Dezember 7.092 5.963

        (Durch nachträgliche Berichtigungen entsprechen die Gesamt-Jahreszahlen nicht genau den Additionen der Monatszahlen)

    3. Die Hauptherkunftsländer 2000 waren:
             

      Veränderungen

         

      1999

      2000

      in %

      absolut

      1.

      Irak

      8.662

      11.601

      +33,9

      +2.939

      2.

      BRep. Jugoslawien

      31.451

      11.121

      -64,6

      -20.330

      3.

      Türkei

      9.065

      8.968

      -1,1

      -97

      4.

      Afghanistan

      4.458

      5.380

      +20,7

      +992

      5.

      Iran

      3.407

      4.878

      +43,2

      +1.471

      6.

      Russ. Föderation

      2.094

      2.763

      +31,9

      +669

      7.

      Syrien

      2.156

      2.641

      +22,5

      +485

      8.

      Vietnam

      2.425

      2.332

      -3,8

      -93

      9.

      China

      1.236

      2.072

      +67,6

      +836

      10.

      Indien

      1.499

      1.826

      +21,8

      +327

       

    4. Im gesamten Zeitraum von Januar bis Dezember 2000 hat das Bundesamt 105.502 Entscheidungen getroffen. 3.128 Personen (3,0%) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 8.318 Personen (7.9%) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes. 63.437 Asylanträge (60,1%) wurden abgelehnt. 30.619 Anträge (29,0%) wurden sonst wie erledigt.

      Bei 1.597 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis Dezember 2000 Abschiebehindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.

    5. Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 2000 44.553 (43.791 Erstanträge und 762 durchzuführende Folgeverfahren). Zudem liegen dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 26.475 Asylfolgeanträge vor, bei denen noch nicht entschieden ist, ob ein Folgeverfahren durchgeführt wird.
    6. Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:

      Um fast zwei Drittel auf 11.121 gesunken ist der Zugang von Asylbewerbern aus der Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr. Dies ist der niedrigste Zugang von jugoslawischen Asylbewerbern seit 1987. Gehörten im Jahr 1999 noch 66,1% (20.790 Personen) der Volksgruppe der Kosovo-Albaner an, so waren dies im Jahr 2000 noch 34,1% (3.792 Personen). Im Jahr 2000 waren die Roma mit einem Anteil von 41,5% (4.617 Personen) die größte Volksgruppe unter den Asylbewerbern aus der Bundesrepublik Jugoslawien. 1999 lag ihr Anteil noch bei 22,2% (6.983 Personen).

      Neben dem starken Rückgang aus der Bundesrepublik Jugoslawien sanken die Zugänge aus der Türkei (-1,1%) und aus Vietnam (-3,8%) nur geringfügig. Die Zugänge aller übrigen Hauptherkunftsländer stiegen im Jahr 2000 hingegen deutlich an, prozentual am stärksten aus China (+67,6%), dem Iran (+43,2%) und dem Irak (+33,9%).

      Im Jahr 2000 wurden beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge neben 78.564 Erstanträgen auch 39.084 Asylfolgeanträge gestellt. Damit erhöhte sich der Anteil der Folgeanträge an allen Anträgen von 31,2% im Jahr 1999 auf 33,2% im Jahr 2000. Die meisten Folgeanträge stellten Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien (16.925), aus Afghanistan (5.756) und aus der Türkei (5.387).

 

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Letzte Aktualisierung: 21.01.2003  © Jürgen König