| Jahr: | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 |
01.06.2001 Pressemitteilung des BMI zu Rückkehr- und
Rückführungshindernissen
16.02.2001 IMK-Beschluss: teilweise Bleiberecht für
Bosnier
10.01.2001 Asylbewerberzahlen
1959 bis 2000 (Excel-Datei)
04.01.2001 Asylbewerberzahlen 2000
01.06.2001 Pressemitteilung des BMI zu
Rückkehr- und Rückführungshindernissen
(Quelle: BMI Pressemitteilung
vom 1.6.2001)
Zum Jahresende 2000 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 234 682 ausgewiesene und abzuschiebende Personen erfasst; darüber hinaus gibt es eine nicht unbedeutende Zahl von ausreisepflichtigen Ausländern, die zwar eine Duldung besitzen, die aber die Hindernisse, die ihrer Rückführung entgegenstehen, selbst zu vertreten haben. Soweit Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer scheitern, ist dies in vielen Fällen den Ausländern oder bestimmten Herkunfts- und Transitstaaten zuzurechnen.
Der von der Innenministerkonferenz am 5. Mai 2000 verabschiedete Bericht zur Beseitigung von Rückführungsschwierigkeiten listet die Ursachen für Rückführungsprobleme detailliert auf, wobei diese sich in der Praxis noch dadurch verschärfen, dass die einzelnen Gründe oft kombiniert auftreten. Statistische Angaben zur Zahl der Personen, die nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung zurückgeführt werden können, sind nach diesem Bericht nicht verfügbar, doch hat eine stichprobenartige Abfrage im September 2000 allein für die Stadt Berlin eine Zahl von deutlich mehr als 10.000 ausreisepflichtigen Ausländern ergeben, die nicht zurückgeführt werden können, weil ihre Identität nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte (Hamburg ca. 10.000 und München ca. 9 500 Ausreisepflichtige).
Von Ausländern verursachte Rückführungshindernisse tauchen auf, wenn Ausweispapiere vernichtet, versteckt oder vorenthalten werden, wenn behauptet wird, Staatsangehöriger eines Landes zu sein, in das aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen keine Abschiebungen erfolgen, wenn überprüfungsbedürftige Vollzugs- oder Abschiebungshindernisse (insbesondere Krankheiten) erst unmittelbar vor Vollzug einer Abschiebung geltend gemacht werden oder gegen Vorführungen bei den Botschaften der Herkunftsländer zur Klärung der Staatsangehörigkeit Widerstand geleistet wird.
Den Herkunfts- und Transitstaaten sind ebenfalls Rückführungshindernisse zuzurechnen. So werden etwa Anträge auf Ausstellung von Heimreisedokumenten von den Auslandsvertretungen nur schleppend bearbeitet, fordern die Botschaften trotz feststehender Staatsangehörigkeit die Vorlage von Dokumenten, sind Identitätsklärungen im Heimatstaat langwierig und wenig effizient. Auch wird immer wieder eine Vorführung der betroffenen Personen zur Identitätsklärung abgelehnt und die Feststellung der Staatsangehörigkeit von einer entsprechenden Bestätigung des Ausländers abhängig gemacht. Für die Ausstellung der Heimreisedokumente wird gefordert, dass der Ausländer erklärt, freiwillig auszureisen.
16.02.2001 IMK-Beschluss:
teilweise Bleiberecht für Bosnier
(Quelle: Pressemitteilung
006/01 der IMK-Konferenz, AP-Meldung, SZ vom 16.2.2001)
Aufenthaltsrechtliche Regelungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo (Originaltext Pressemitteilung)
Im Rahmen eines Treffens haben die Innenminister und -senatoren der Länder heute (15.02.2001) in Frankfurt nach Mitteilung des IMK-Vorsitzenden, Innenminister Manfred Püchel, folgende aufenthaltsrechtliche Regelungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo beschlossen:
I Aufenthaltsrechtliche Regelungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina
1. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern stellen in Fortsetzung ihrer Gespräche auf der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. November 2000 fest, dass es in einer Reihe von Fällen Personen aus Bosnien-Herzegowina gibt, die schon seit Jahren in Deutschland faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sind und die bei ihrer Rückkehr eine eigenständig geschaffene und gesicherte Lebensgrundlage aufgeben müssten.
Vor diesem Hintergrund sind die Innenminister und -senatoren im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern übereingekommen, dass solchen Personen nach Maßgabe der folgenden Kriterien eine Aufenthaltsbefugnis auf der Grundlage von § 32 des Ausländergesetzes erteilt werden kann:
1.1 Der weitere Aufenthalt kann diesen Personen erlaubt werden, wenn
Einbezogen sind der Ehegatte und die minderjährigen Kinder sowie die bei der Einreise minderjährig gewesenen, unverheirateten Kinder, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft mit ihren Eltern leben. Im Bundesgebiet lebende Ehegatten und einbezogene Kinder können eine Aufenthaltsbefugnis auch dann erhalten, wenn ihr Aufenthalt weniger als sechs Jahre beträgt. Während ihres Aufenthaltes volljährig gewordene Kinder können einbezogen werden, wenn sie eine Ausbildung zu einem anerkannten Abschluss (auch Schulabschluss) durchlaufen haben oder bereits beruflich eingegliedert sind.
1.2 Der Lebensunterhalt der Familie muss am 15.02.2001 durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne zusätzliche Mittel der Sozialhilfe gesichert sein. Die Familie muss über ausreichenden Wohnraum verfügen. Schulpflichtige Kinder müssen die Schulpflicht erfüllen.
1.3 Die Einbeziehung einer Person in diese Regelung scheidet aus, wenn
a) behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert wurden oder die Ausländerbehörde über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht wurde,
b) Ausweisungsgründe nach § 46 Nr. 1 bis 4 und § 47 des Ausländergesetzes vorliegen; Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen bleiben außer Betracht.
2. Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach dieser Regelung scheidet aus, wenn in einem Weiterwanderungsverfahren bereits ein Einreisevisum zugesichert oder erteilt worden ist.
Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Bereitschaft zur freiwilligen Rückkehr bereits erklärt wurde, ein Teil der Familie ausgereist ist und im Hinblick darauf Duldungen einzelner Familienmitglieder verlängert worden sind.
Bei Ehegatten ist ein Familiennachzug auf bereits bestehende Ehen beschränkt, im übrigen ist der Familiennachzug nach § 22 des Ausländergesetzes ausgeschlossen.
3. Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach dieser Regelung kann bis zum 30.06.2001 gestellt werden.
Die in Betracht kommenden Personen müssen bis zum 30.06.2001 entscheiden, ob sie noch anhängige asylrechtliche oder ausländerrechtliche Verfahren weiter betreiben oder innerhalb der Antragsfrist zum Abschluss bringen. Nur in diesem Fall kann eine Einbeziehung in diese Regelung erfolgen.
4. Die Aufenthaltsbefugnis wird befristet auf zwei Jahre erteilt. Jede Verlängerung setzt das Fortbestehen der Kriterien für die Erteilung voraus.
5. Die besonderen Regelungen für Traumatisierte bleiben von dieser Regelung unberührt. Nr. 3 des Beschlusses vom 23./24.11.2000 zu TOP 8 findet keine Anwendung, wenn die Voraussetzungen dieser Regelung vorliegen.
6. Die Länder entscheiden bis zum 31.12.2001 abschließend über alle Anträge und übermitteln dem Bund eine Statistik.
II Aufenthaltsrechtliche Regelungen für Flüchtlinge aus dem Kosovo
1. Die Innenminister und –senatoren der Länder sind sich darüber einig, dass in Erweiterung des Beschlusses der IMK vom 24.11.2000 zu TOP 8 Ziffer 3 Duldungen auch für die Familienangehörigen kosovarischer Arbeitnehmer bis längstens 31.7.2001 ausgesprochen werden können.
2. Die Innenministerkonferenz wird bei ihrer Tagung am 09./10.05.2001 in Sachsen-Anhalt die Beratungen über aufenthaltsrechtliche Regelungen für Flüchtlinge aus dem Kosovo fortsetzen.
Ergänzungen:
Bosnier: Nach Schätzung des Innenministers von Sachsen-Anhalt,
Manfred Püchel (SPD), können etwa 10.000 bis 20.000 Bosnier von dieser Regelung
profitieren. Am 31.12.1999 lebten laut Ausländerzentralregister 46.471 Bosnier
mit einer Duldung in Deutschland. Der Sprecher des Innenministeriums von
Sachsen-Anhalt, Matthias Schuppe, verwies darauf, dass Ausländer nach
achtjährigem Aufenthalt ohnehin ein ständiges Bleiberecht hätten.
Kosovo-Albaner: Die Innenministerkonferenz hatte im vergangenen November
beschlossen, Kosovo-Albaner, die einen Arbeitsplatz haben, bis zum 31. Juli
dieses Jahres unter der Bedingung zu dulden, dass «der Rest der Familie bis zum
30 April 2001 ausreist». Nunmehr sollen auch diese Angehörigen bis Ende Juli
geduldet werden (s. IMK-Beschluss vom 24.11.2000, Download PDF-Datei,
Punkt 9, S. 13ff.)
04.01.2001 Asylbewerberzahlen
2000
(Quelle: BMI -Pressemitteilung vom 04.01.2001)
Im Jahr 2000 haben 78.564 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber gegenüber dem Vorjahr um 16.549 Personen oder 17,4 % gesunken. Dies ist der geringste Stand seit 1987. Hauptgrund dafür ist, dass im vergangenen Jahr 20.000 Personen weniger aus der Bundesrepublik Jugoslawien Asyl beantragten als 1999. Hauptherkunftsländer der Asylbewerber in 2000 waren der Irak, die Bundesrepublik Jugoslawien, die Türkei und Afghanistan.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily:
"Der Rückgang der Asylbewerber aus Jugoslawien ist erfreulich und macht deutlich, dass das besondere Engagement der Bundesregierung für politische und gesellschaftliche Veränderungen in Jugoslawien der richtige Weg ist. Es gibt den Menschen in Jugoslawien Mut und Hoffnung, in ihrem Land weiterleben zu können, statt in einem fremden Land eine neue Heimat aufbauen zu müssen. Hier zeigt sich, dass die Beseitigung von Fluchtursachen in Krisenregionen für die gesamte Asylpolitik immer wichtiger wird. Die erheblichen Steigerungsraten beim Zugang aus anderen Hauptherkunftsländern geben allerdings weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Auch im Jahr 2000 hat sich gezeigt, dass Asylfolgeanträge im Rahmen der gesamten Asylproblematik eine immer größere Rolle spielen. 1999 waren 31,2 % aller Asylanträge Folgeanträge. Diese Quote hat sich im vergangenen Jahr um zwei Prozent auf 33,2 % erhöht. Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien und aus Afghanistan stellten im Jahr 2000 sogar mehr Asylfolge- als Erstanträge."
Wie im Vorjahr hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 1999 in 3,0 % aller Entscheidungen eine Asylanerkennung ausgesprochen. Deutlich gestiegen sind hingegen die getroffenen Entscheidungen auf Gewährung von Abschiebeschutz nach § 51 Abs.1 des Ausländergesetzes von 4,5 % auf 7,9 %. Dies ist die bisher höchste Quote seit der statistischen Erfassung im Jahr 1994.
Die Zahlen im einzelnen:
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem
Vormonat um 1.946 (-24,6 %) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im
Vorjahr (Dezember 1999: 7.092) hat sich die Zahl der Asylbewerber im
Dezember 2000 um 1.129 (-15,9 %) verringert.
|
Zum Vergleich |
||||
|
Oktober |
November |
Dezember |
||
| 1. | Irak | 1.174 | 1.239 | 1.022 |
| 2. | Türkei | 958 | 896 | 778 |
| 3. | Afghanistan | 645 | 763 | 512 |
| 4. | BRep. Jugoslawien | 911 | 767 | 505 |
| 5. | Iran | 601 | 566 | 375 |
| 6. | Bosnien | 160 | 150 | 225 |
| 7. | Vietnam | 223 | 314 | 218 |
| 8. | Russ. Föderation | 213 | 281 | 201 |
| 9. | Syrien | 263 | 315 | 201 |
| 10. | Indien | 172 | 204 | 160 |
Deutlich gesunken ist die Zahl der Asylbewerber aus der Bundesrepublik Jugoslawien. Im Dezember 2000 kamen mit 505 Personen 34,2% weniger Asylbewerber aus der Bundesrepublik Jugoslawien als im November 2000 (767 Personen). Von diesen waren 197 Roma (39,0 %), 179 Kosovo-Albaner (35,4%) und 24 Serben (4,8 %).
Als Asylberechtigte anerkannt wurden 201 Personen (3,2%). Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes erhielten 766 Personen (12,2%). Abgelehnt wurden die Anträge von 3.567 Personen (56,9%). Sonst wie erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.734 Personen (27,7%).
Bei 32 Personen hat das Bundesamt im Dezember 2000 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.
Für den Zeitraum des gesamten Jahres 2000 ergeben sich folgende Zahlen:
| 1999 | 2000 | |
| Januar | 8.216 | 6.618 |
| Februar | 7.333 | 6.117 |
| März | 7.925 | 6.204 |
| April | 6.491 | 5.004 |
| Mai | 6.911 | 6.316 |
| Juni | 9.640 | 5.747 |
| Juli | 9.408 | 6.529 |
| August | 8.905 | 7.507 |
| September | 8.429 | 7.166 |
| Oktober | 7.505 | 7.684 |
| November | 7.476 | 7.909 |
| Dezember | 7.092 | 5.963 |
(Durch nachträgliche Berichtigungen entsprechen die Gesamt-Jahreszahlen nicht genau den Additionen der Monatszahlen)
|
Veränderungen |
|||||
|
1999 |
2000 |
in % |
absolut |
||
|
1. |
Irak |
8.662 |
11.601 |
+33,9 |
+2.939 |
|
2. |
BRep. Jugoslawien |
31.451 |
11.121 |
-64,6 |
-20.330 |
|
3. |
Türkei |
9.065 |
8.968 |
-1,1 |
-97 |
|
4. |
Afghanistan |
4.458 |
5.380 |
+20,7 |
+992 |
|
5. |
Iran |
3.407 |
4.878 |
+43,2 |
+1.471 |
|
6. |
Russ. Föderation |
2.094 |
2.763 |
+31,9 |
+669 |
|
7. |
Syrien |
2.156 |
2.641 |
+22,5 |
+485 |
|
8. |
Vietnam |
2.425 |
2.332 |
-3,8 |
-93 |
|
9. |
China |
1.236 |
2.072 |
+67,6 |
+836 |
|
10. |
Indien |
1.499 |
1.826 |
+21,8 |
+327 |
Bei 1.597 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis
Dezember 2000 Abschiebehindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes
festgestellt.
Um fast zwei Drittel auf 11.121 gesunken ist der Zugang von Asylbewerbern aus der Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr. Dies ist der niedrigste Zugang von jugoslawischen Asylbewerbern seit 1987. Gehörten im Jahr 1999 noch 66,1% (20.790 Personen) der Volksgruppe der Kosovo-Albaner an, so waren dies im Jahr 2000 noch 34,1% (3.792 Personen). Im Jahr 2000 waren die Roma mit einem Anteil von 41,5% (4.617 Personen) die größte Volksgruppe unter den Asylbewerbern aus der Bundesrepublik Jugoslawien. 1999 lag ihr Anteil noch bei 22,2% (6.983 Personen).
Neben dem starken Rückgang aus der Bundesrepublik Jugoslawien sanken die Zugänge aus der Türkei (-1,1%) und aus Vietnam (-3,8%) nur geringfügig. Die Zugänge aller übrigen Hauptherkunftsländer stiegen im Jahr 2000 hingegen deutlich an, prozentual am stärksten aus China (+67,6%), dem Iran (+43,2%) und dem Irak (+33,9%).
Im Jahr 2000 wurden beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge neben 78.564 Erstanträgen auch 39.084 Asylfolgeanträge gestellt. Damit erhöhte sich der Anteil der Folgeanträge an allen Anträgen von 31,2% im Jahr 1999 auf 33,2% im Jahr 2000. Die meisten Folgeanträge stellten Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien (16.925), aus Afghanistan (5.756) und aus der Türkei (5.387).
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Letzte Aktualisierung: 21.01.2003 © Jürgen König